Liebe Schüler/innen, liebe Eltern,
mit der ab dem 01.02.2023 gültigen Corona-Schutzverordnung werden weitere Beschränkungen in
den Schulen aufgehoben.Dies betrifft folgende Punkte:
● Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Es wird dennoch empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines positiven Selbsttests in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
● Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat entfällt. In der Schule kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion sowie die
aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zum normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass
die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin mög-
lichst gering bleiben. Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen!


Da Corona weiterhin eine meldepflichtige Krankheit ist, ist die Corona-Erkrankung eines Schü-
lers/einer Schülerin der Schule mitzuteilen – egal ob die Testung per Selbsttest, Bürgertest oder
PCR-Testung erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fachbereich Gesundheit

Foto von Waldemar auf Unsplash

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