Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

der Deutsche Bundestag hat in der vorletzten Woche einige Änderungen bezüglich des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, unter anderem das Ende der Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in Schulgebäuden. Aufgrund einer den Ländern eingeräumten Übergangsfristbesteht bis zum Ende dieser Woche gemäß § 2 der Coronabetreuungsverordnung weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule.
In der letzten Woche vor den Osterferien, vom 4. bis zum 8. April gilt diese Pflicht nicht mehr an den Schulen unseres Landes. Es bleibt aber dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Wir möchten schon jetzt als Schulleitung eindringlich empfehlen, in dieser Woche auch weiterhin eine Maske zu tragen, um nicht am Ende noch kurz vor den Osterferien einen innerschulischen Corona-Hotspot zu riskieren. Annährend 400 Infektionsfälle in den vergangenen zwei Jahren innerhalb unserer Freiherr-vom-Stein-Schulgemeinde haben uns gelehrt, mit der nun gewonnenen Freiheit in einer Phase noch hoher Infektionszahlen besonnen umzugehen.
Überdies hat die NRW-Landesregierung beschlossen, das Konzept der Schultestungen in der derzeit geltenden Form bis zum 08.04.2022 aufrechtzuerhalten. Nach den Osterferien soll es dann diese Form des anlasslosen Testens nicht mehr geben.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Bartel

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