An die Erziehungsberechtigten der
Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 8 und 9

Liebe Eltern,

der vom Rat der Stadt Krefeld vor einem Jahr verabschiedete Schulentwicklungsplan 2019/2020 -2024/2025 für die allgemeinen und allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I sieht für unsere Freiherr-vom-Stein Realschule eine Erhöhung der Zügigkeit auf fünf (erstmals in diesem Schuljahr) sowie eine zusätzliche Mehrklassenbildung ab Jahrgangsstufe 7 (erstmals ab dem kommenden Schuljahr) für die nächsten Jahre vor. Da die Mehrklasse in der Jahrgangsstufe 7 ebenfalls bereits für dieses Schuljahr vorgesehen war, die Einrichtung der Klasse dann aber aufgrund der Corona-Pandemie zunächst ausblieb, erfolgt daher im Schuljahr 2021/22 eine weitere Mehrklassenbildung in der Jahrgangsstufe 8.

Zur Sicherstellung der zur Umsetzung dieser städtischen Beschlüsse erforderlichen Raumressourcen wird im Gebäude der bisherigen Josef-Hafels-Schule, Hafelsstraße 41, zunächst befristet für den Zeitraum vom 01.08.2021 –31.07.2025 ein Teilstandort der Freiherr-vom-Stein Realschule eingerichtet. Die Schule wird dabei entsprechend dem Schulgesetz NRW horizontal gegliedert, d.h. die Schule kann mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an einem anderen Teilstandort geführt werden. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Teilstandort in zumutbarer Entfernung geführt wird.

Die Einrichtung des Teilstandorts wird erst zum kommenden Schuljahr 2021/2022 erforderlich, da unsere Schule in diesem Schuljahr bereit war, näher zusammen zu rücken, um noch für das nun ausklingende Schuljahr 2020/2021 an einem Standort verbleiben zu können. Dies ist nun leider aus Gründen der erschöpften Raumkapazität künftig nicht mehr möglich.

Konkret bedeutet dies für unsere Schule, dass (jeweils) die künftigen Jahrgangsstufen 9 und 10 am Standort der bisherigen und nun auslaufenden Hauptschule unterrichtet werden. Die Festlegung der entsprechenden Jahrgangsstufen wurde durch alle schulischen Gremien gebilligt und seitens der Bezirksregierung Düsseldorf auf Antrag der Stadt genehmigt. Generell findet der gesamte Unterricht der beiden Jahrgangsstufen bis auf wenige terminliche Ausnahmen am neuen Standort statt. Eine Wanderung zwischen beiden Standorten für die Schülerinnen und Schüler wird dadurch vermieden.

Mit der künftigen alleinigen schulischen Nutzung des Gebäudes an der Hafelsstraße kann die wachsende Freiherr-vom-Stein Realschule u.a. weitere naturwissenschaftliche Fachräume sowie eine große Turnhalle in ihre Raumplanung aufnehmen. Trotz künftig zweier Standorte bildet unsere Schule auch in Zukunft in personeller und pädagogischer Hinsicht eine Einheit.

In einigen Fällen kann es durch die Verlängerung des Schulweges aufgrund der Dependance zu einer erstmaligen Übernahme der Schülerfahrtkosten für den ÖPNV kommen. Informationen erhalten Sie hierzu im Internet auf den Seiten der Stadt Krefeld.

Mit freundlichen Grüßen

André Bartel
Realschulrektor

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