Die nachfolgenden Hygienemaßnahmen werden fortlaufend aktualisiert. Die jeweils gültige Fassung finden Sie im Menü unter „Hygienemaßnahmen“.


Vorbemerkung
Basierend auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) ist bei der Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach Ansicht des Schulministeriums ab dem 23. April wieder möglich. Auch Prüfungen können dann durchgeführt werden.

Vorbereitende Maßnahmen
Eine desinfizierende Reinigung der allgemeinen Kontaktflächen vor Wiederaufnahme des Schulbetriebes wurde durch die Stadt Krefeld beauftragt und die geforderte Grundreinigung als durchgeführt angesehen. Informationsblätter mit den wichtigsten Hygieneregeln sind in den einzelnen Räumen ausgehängt. Die Teilnehmerzahl eines Unterrichts ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unserer Schule und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können. Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr
bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die vorgesehenen Räumlichkeiten wurden auf die jeweilige Gruppengröße und den Mindestabstand überprüft. Für die Flure der Realschule gilt ab sofort eine Einbahnstraßenregelung.


Maßnahmen während des Schultages
Die Hand-Kontaktflächen, wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein. Daher verbleiben die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde auf dem Boden. Die Lehrkräfte haben auf eine regelmäßige Lüftung der Räume während der Unterrichtsstunden zu achten. Desinfektionsgeräte sind an allen Eingängen der Schule sowie vor den jeweiligen Toilettenbereichen angebracht. Diese dienen zur Desinfektion und nicht zum Waschen der Hände. Die Mitnahme einer Handcreme wird empfohlen. Auf ein Händeschütteln soll verzichtet werden. Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf
Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.
Alle für dem Unterricht vorgesehenen Räume sind direkt oder in ihrem unmittelbaren Umfeld mit Flüssigseife und Papierhandtüchern ausgestattet. Gleiches gilt für die Toilettenanlagen. In diesen befinden sich zusätzlich noch elektrische Händetrockner. Die Toilettenanlagen werden durch den Hausmeister regelmäßig während des Schultages kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Ein einzelner Toilettengang durch eine Schülerin oder einen Schüler ist möglich. Hierfür werden täglich Listen in den einzelnen Klassen / Gruppen geführt, die den Toilettengang zeitlich erfassen.
Eine Maskenpflicht in Schulen besteht derzeit noch nicht. Natürlich können Masken von Lehrpersonen und der Schülerschaft freiwillig getragen werden und wird empfohlen! Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die
Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe angehören. Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt- Nachverfolgung zu ermöglichen.

Reinigung
Potenziell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, werden durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert. Eine tägliche desinfizierende Reinigung aller Bereiche wurde durch die Stadt veranlasst – also auch der Flächen, die bislang nicht täglich gereinigt wurden. Hierzu gehören die laut Empfehlung des RKI (Robert Koch Institut) benannten Kontaktoberflächen, die häufigen Kontakt mit den Händen haben – also Türklinken, Handläufe, Stühle, Armaturen, Waschbecken, Lichtschalter, Tische, WCs, WC-Brille und Urinale.

Regelungen für die Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad kommen, betreten / verlassen den Fahrradabstellplatz einzeln und haben dabei immer auf den geforderten Mindestabstand von 1,50 Metern zu achten.
Vor den Schultoren dürfen sich keine Pärchen oder Gruppen bilden. Die Schülerinnen und Schüler betreten frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn durch einen der Eingänge das Schulgelände. In der Regel werden Lehrperson beim Betreten und Verlassen der Schule auf den geforderten Mindestabstand achten. Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler einzeln und auf direktem Wege das Schulgelände. Eine Bildung von Pärchen oder Kleingruppen ist auch hier untersagt. Das Abholen durch schulfremde Personen hat zu unterbleiben. Ebenso ist das Betreten der Schule für Schülerinnen und Schüler außerhalb der Notbetreuung sowie der Jahrgangsstufe 10 zumindest bis einschließlich 3. Mai untersagt. Schüler, die sich verspäten, haben sich ebenso durch die für sie vorgesehenen Eingänge zum Unterrichtsraum zu begeben.
Nach Betreten des Schulgeländes begeben sich die Schülerinnen und Schüler unmittelbar zu dem für ihre Klasse / Gruppe vorgesehen Eingang des Hauptgebäudes. Nur über diesen betreten sie das Schulgebäude und verlassen das Gebäude wieder, damit eine Begegnung der einzelnen Gruppen (möglichst) vermieden werden kann. Die Schülerinnen und Schüler betreten ab fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn einzeln und in ausreichendem räumlichem und zeitlichem Abstand das Gebäude und den Unterrichtsraum. Bei jedem Betreten des Raumes haben sich die Schüler sowie die Lehrpersonen die Hände mit Seife zu waschen.
Anschließend begeben sie sich umgehend zu ihrem festen Sitzplatz, der für sie vorgesehen ist. Unterrichts- und Pausenzeiten werden nach Möglichkeit zeitlich versetzt. Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden. Mobilfunkgeräte dürfen weder mit auf die Toilette genommen noch untereinander ausgetauscht werden. Außerdem sollten die Schülerinnen und Schüler ihre Handy-Displays regelmäßig Zuhause reinigen. Arbeitsblätter, Hefte und andere Dinge dürfen nicht durch eine Schülerkette in der Klasse weitergereicht werden.
Das Betreten des Verwaltungstraktes durch Schülerinnen und Schüler ist zum Schutze des Verwaltungspersonals untersagt. Jegliche Kommunikation hat über die Klassenleitung oder den Fachlehrer zu erfolgen, Anfragen können fernmündlich oder per Mail gestellt werden.
Bei mehrfachen schweren Verstößen gegen die Hygienemaßnahmen kann ein Schüler / eine Schülerin vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Diese Informationen werden allen Beteiligten einschließlich der Erziehungsberechtigten, des sonstigen
Schulpersonals und sonstiger Personen, die sich während des Unterrichts und der Prüfungen im Schulgebäude aufhalten, ausgehändigt oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Da es sich bei einer Pandemie um ein dynamisches Geschehen handelt, können ggf. weitere Anpassungen erforderlich sein. Die ergriffenen Maßnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz

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