Liebe Eltern!

In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen ab Donnerstag, 23. April, die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Da diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten. Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23. April und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist für unsere Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Ausnahme: Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Realschule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist.Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.Diesen Schülerinnen und Schülern werden durch die Fachlehrer Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen.

Schulbeginn

– Bus / Straßenbahn

Der seit dem 23.März geltende Fahrplan der SWK wird bis voraussichtlich 3.Mai verlängert. Es bleibt grundsätzlich dabei, dass Busse und Straßenbahnen in Krefeld wie an Samstagen fahren. Seitdem    20. April wird das Angebot montags bis freitags ab Betriebsbeginn bis ca. 8 Uhr auf einigen Linien ergänzt. Die Linie 041 verkehrt morgens im 15-Minuten Takt. Der Takt der Buslinie 058 soll verstärkt werden. Sollten ab dem 4. Mai weitere Lockerungen erfolgen und mehr Schüler die Schulen aufsuchen, soll wieder zu der üblichen werktäglichen Taktung übergegangen werden.

Die SWK weist gleichzeitig darauf hin, dass es eine Ticketpflicht gab und weiterhin gibt. Wer für das SchokoTicket seiner Kinder eine Pausierung beantragt hat, muss dieses Ticket wieder durch die SWK freischalten lassen. Hierzu genügt es, eine kurze formlose Mail an abo@swk.de zu schicken.
Die SWK schließt sich den Empfehlungen für das Tragen eines Mundschutzes bei Benutzung von Bussen und Bahnen an, weil in diesen nicht immer der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet werden kann.

– Fahrrad

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad kommen, betreten / verlassen den Fahrradabstellplatz einzeln und haben dabei immer auf den geforderten Mindestabstand von       1,50 Metern zu achten.

– Vor und nach dem Unterricht

Vor den Schultoren dürfen sich keine Pärchen oder Gruppen bilden. Die Schülerinnen und Schüler betreten frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn durch einen der Eingänge das Schulgelände. In der Regel werden Lehrperson beim Betreten und Verlassen der Schule auf den geforderten Mindestabstand achten. Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler einzeln und auf direktem Wege das Schulgelände. Eine Bildung von Pärchen oder Kleingruppen ist auch hier untersagt. Das Abholen durch schulfremde Personen hat zu unterbleiben. Ebenso ist das Betreten der Schule für Schülerinnen und Schüler außerhalb der Notbetreuung sowie der Jahrgangsstufe 10 zumindest bis einschließlich 3. Mai untersagt.
Schüler, die sich verspäten, haben sich ebenso durch die für sie vorgesehenen Eingänge zum Unterrichtsraum zu begeben.

– Aufsuchen des Unterrichtsraumes

Nach Betreten des Schulgeländes begeben sich die Schülerinnen und Schüler unmittelbar zu dem für ihre Klasse / Gruppe vorgesehen Eingang des Hauptgebäudes. Nur über diesen betreten sie das Schulgebäude und verlassen das Gebäude wieder, damit eine Begegnung der einzelnen Gruppen vermieden werden kann. Die Schülerinnen und Schüler betreten ab fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn einzeln und in ausreichendem räumlichem und zeitlichem Abstand das Gebäude und den Unterrichtsraum. Bei jedem Betreten des Raumes haben sich die Schüler sowie die Lehrpersonen die Hände mit Seife zu waschen. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden (siehe Hygiene). Anschließend begeben sie sich umgehend zu ihrem festen Sitzplatz, der für sie vorgesehen ist.
– Wiederbeginn des Unterrichts

Zu Beginn des ersten Schultages für eine Klasse / einen Klassenteil erfolgt zunächst eine 20minütige Hygieneschulung durch die Klassenleitung. Diese kann einen Großteil der dann folgenden ersten Unterrichtsstunde noch für vertiefende Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern nutzen. Es soll genügend Zeit für eine Auseinandersetzung mit dem Erlebten und erste Perspektiven für die Weiterarbeit geboten werden.

Für den Zeitraum bis zum 30. April werden wir analog zur RS Albert-Schweitzer und RS Oppum in einem 90-Minuten Stundenmodel unterrichten, damit mögliche Überschneidungen bei den Schülergruppen vermieden werden.

Nach jetzigem Stand ist es ausreichend, alle 10er Klassen in zwei gleich große Gruppen aufzuteilen. Die Gruppeneinteilung nimmt die Klassenleitung nach Rücksprache mit den Fachlehrern vor. Am Donnerstag, 23. April, kommt der erste Teil einer Klasse zum Unterricht. Die zweite Gruppe nimmt dann am Freitag, 24. April, erstmals wieder am Unterricht mit dem identischen Stundenplan teil. Die Schülerinnen und Schüler werden vorab noch einmal telefonisch durch die Klassenleitungen mit allen notwendigen Informationen versorgt. Der jeweilige erste Unterrichtstag (Donnerstag bzw. Freitag) ist wie folgt geplant:

10a Gruppe I Do, 23. April; 10a Gruppe II Fr, 24. April,
Zugang jeweils über Eingang E4 (Notausgang MSM), Raum R017

10b Gruppe I Do, 23. April; 10b Gruppe II Fr, 24. April,
Zugang jeweils über Eingang E3 (Jungenhof), Raum R022

10c Gruppe I Do, 23. April; 10c Gruppe II Fr, 24. April,
Zugang über Eingang E2 (Notausgang zwischen Physikraum und Schulküche), Raum R110

10d Gruppe I Do, 23. April; 10d Gruppe II Fr, 24. April,
Zugang über E1 (Haupteingang Mädchenhof), R029

Da einmalig aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr keine einheitlichen Zentralen Abschlussprüfungen gestellt werden, erfolgt die Aufgabenstellung durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer unserer Schule, die hierzu jedoch noch zeitnah zu erwartende Vorgaben durch die QUALIS-NRW (Qualitäts- und Unterstützungs-Agentur) abwarten müssen. Diese Abschlussarbeit orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei Zentralen Prüfungen möglich ist.

Vorläufig hält die Schulleitung der Freiherr-vom-Stein Realschule am Prüfungsbeginn, 12. Mai, mit dem Fach Deutsch fest. Sollte der Start in die Abschlussprüfungen nach hinten verschoben werden, so werden wir dies den Prüflingen umgehend mitteilen. Ebenso erfolgt nach Klarstellung noch eine Mitteilung, ob die zumeist noch ausstehende 4. Klassenarbeit entfällt / bzw. durch die Abschlussprüfung ersetzt wird. Der dies regelnde Erlass liegt seitens des Ministeriums noch nicht vor.

Hygiene

Basierend auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) ist bei der Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach Ansicht des Schulministeriums ab dem 23. April wieder möglich. Auch Prüfungen können dann durchgeführt werden. Eine desinfizierende Reinigung der allgemeinen Kontaktflächen vor Wiederaufnahme des Schulbetriebes wurde durch die Stadt Krefeld beauftragt und die geforderte Grundreinigung als durchgeführt angesehen. Informationsblätter mit den wichtigsten Hygieneregeln sind in den einzelnen Räumen ausgehängt.
Die Teilnehmerzahl  eines Unterrichts ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unserer Schule und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können. Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die vorgesehenen Räumlichkeiten wurden auf die jeweilige Gruppengröße und den Mindestabstand überprüft. Für die Flure der Realschule gilt ab sofort eine Einbahnstraßenregelung.
Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden. Mobilfunkgeräte dürfen weder mit auf die Toilette genommen noch untereinander ausgetauscht werden. Die Hand-Kontaktflächen, wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein. Daher verbleiben die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde auf dem Boden. Die Lehrkräfte haben auf eine regelmäßige Lüftung der Räume während der Unterrichtsstunden zu achten.
Desinfektionsgeräte sind an allen Eingängen der Schule sowie vor den jeweiligen Toilettenbereichen angebracht. Diese dienen zur Desinfektion und nicht zum Waschen der Hände. Die Mitnahme einer Handcreme wird empfohlen. Auf ein Händeschütteln soll verzichtet werden. Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden. Alle für dem Unterricht vorgesehenen Räume sind direkt oder in ihrem unmittelbaren Umfeld mit Flüssigseife und Papierhandtüchern ausgestattet. Gleiches gilt für die Toilettenanlagen. In diesen befinden sich zusätzlich noch elektrische Händetrockner. Die Toilettenanlagen werden durch den Hausmeister regelmäßig während des Schultages kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Ein einzelner Toilettengang durch eine Schülerin oder einen Schüler ist möglich. Hierfür werden täglich Listen in den einzelnen Klassen / Gruppen geführt, die den  Toilettengang zeitlich erfassen.
Eine Maskenpflicht besteht derzeit noch nicht und wird von der Landesregierung dann als geboten angesehen, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann. Natürlich können Masken von Lehrpersonen und der Schülerschaft freiwillig getragen werden.
Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe angehören. Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, werden durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert. Eine tägliche desinfizierende Reinigung aller Bereiche wurde durch die Stadt veranlasst – also auch der Flächen, die bislang nicht täglich gereinigt wurden. Hierzu gehören die laut Empfehlung des RKI (Robert Koch Institut) benannten Kontaktoberflächen, die häufigen Kontakt mit den Händen haben – also Türklinken, Handläufe, Stühle, Armaturen, Waschbecken, Lichtschalter, Tische, WCs, WC-Brille und Urinale.
Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt für die Klassen / Gruppen (nach Möglichkeit) über eigene separate Eingänge. Unterrichts- und Pausenzeiten werden zeitlich versetzt.
Diese Informationen werden allen Beteiligten einschließlich der Erziehungsberechtigten, des sonstigen Schulpersonals und sonstiger Personen, die sich während des Unterrichts und der Prüfungen im Schulgebäude aufhalten, ausgehändigt oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
Bei mehrfachen schweren Verstößen gegen die Hygienemaßnahmen kann ein  Schüler / eine Schülerin vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Die ergriffenen Maßnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz. 

Mit freundlichen Grüßen

André Bartel
Schulleiter

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