Das Schulministerium NRW informiert: Der Distanzunterricht wird bis zum 12. Februar 2021 fortgeführt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine pädagogische Betreuung in den Schulen aufrechterhalten.
Das Land NRW hat den Distanzunterricht umfassend vorbereitet und mit einer Distanzlernverordnung schon zu Schuljahresbeginn den rechtlichen und organisatorischen Rahmen dafür geschaffen. Bei der Gestaltung des Distanzunterrichts unterstützt das Schulministerium die Schulen ebenso wie bei der Ausstattung mit Hard- und Software.
Artikel und Bild: Schulministerium NRW