Für den Schulalltag nach den Herbstferien sind folgende Punkte bzw. Anweisungen zu beachten:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Personen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen, dies gilt für unsere Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Weihnachtsferien auch wieder an ihren Sitzplätzen. Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) kann die Schulleitung  aus medizinischen Gründen befreien. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Abweichend von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) kann eine Lehrkraft entscheiden, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet werden.

In Pausenzeiten darf auf die Mund-Nase-Bedeckung (MNB) beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die an Angeboten der Ganztagsbetreuung teilnehmen, innerhalb der Betreuungsräume und in definierten Bereichen des Außengeländes, wenn die Betreuung in festen Betreuungsgruppen erfolgt und eine gemeinsame Nutzung der jeweiligen Bereiche durch Mitglieder mehrerer Betreuungsgruppen ohne das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ausgeschlossen wird.

Mitteilung: Wolff

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