Liebe Eltern,
anlässlich der bevorstehenden Herbstferien möchte ich darauf aufmerksam machen, dass bei einer Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (mögliche Reiserückkehrer aus den Herbstferien) von Schülerinnen und Schülern die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaEinrVO, derzeitige Fassung vom 19.09.2020) zu beachten sind. Die Liste der Risikogebiete wird durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht (www.rki.de/covid-19-risikogebiete). Bitte beachten Sie, dass sich rechtliche Vorgaben und medizinische Vorgaben kurzfristig ändern können, daher sollten Sie bei einer möglichen Reise in das Ausland die aktuelle Lage im Blick behalten.
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, unterliegt einer 14-tägigen Quarantäne- (§ 3 CoronaEinrVO) sowie Meldepflicht beim Gesundheitsamt (§ 2 Abs. 1 CoronaEinrVO). Die Quarantänepflicht entfällt lediglich bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses (für weitere Details bitte ich um Beachtung des § 3 Abs. 3 CoronaEinrVO).
Gegen Schülerinnen und Schüler, die diese Regelung nicht beachten, muss die Schulleitung aufgrund des Hausrechts das Verbot aussprechen, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten nämlich einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.
Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Nach § 43 Abs. 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (z.B. Klassenarbeiten) gelten die Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie diese Informationen zu möglichen privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete, denn es sicherlich in unser aller Interesse, dass der Unterricht nach den Herbstferien weitgehend als Präsenzunterricht durchgeführt werden kann.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern erholsame Ferien und bleiben Sie bitte gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Bartel
(Schulleiter)

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