Nachfolgend ein Elternbrief der Stadt Krefeld:
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020, und die Schließung von Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) angeordnet. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegengewirkt bzw. sie verlangsamt werden.
Grundsätzlich gilt damit für Sie als Eltern/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen.
Um die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen aufrecht erhalten zu können, hat die Landesregierung festgelegt, dass die Kinder von Angehörigen einzelner Berufsgruppen weiterhin in Schulen betreut werden können. Die dahingehenden Regelungen wurden am 20.03.2020 erweitert.
Nunmehr gilt, dass ab Montag, 23.03.2020 Schülerinnen und Schüler dann betreut werden können,
- wenn eines/einer der Elternteile/ Erziehungsberechtigten oder ein alleinerziehendes Elternteil nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gehört
und
· wenn es keine anderweitige Notfallbetreuungsmöglichkeit gibt.
Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zu in kritischen Infrastrukturen tätigen Personenkreisen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Das Angebot ist grundsätzlich beschränkt auf Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6. Ältere Kinder können nur im Ausnahmefall betreut werden, wenn dafür ein besonderer Grund nachgewiesen wird.
Das Notfallbetreuungsangebot ist ab 23.03.2020 ferner ausgeweitet auf:
- alle Tage der Woche – also auch samstags und sonntags – und
- die Osterferien – mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag .
Für die Inanspruchnahme eines Notfall-Betreuungsplatzes ist für einen der Erziehungsberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz nach dem in Anlage 2 beigefügtem Muster zwingend erforderlich. Den Vordruck können Sie auch herunterladen unter www.krefeld.de/corona.
Des Weiteren müssen Sie selber bestätigen, dass
1. Ihr Kind bezüglich des Corona-Virus keine Krankheitssymptome aufweist und
- wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome aufweist/aufweisen oder
- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat/haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome zeigt/en
und
2. Sie keine Möglichkeiten des Homeoffice, mobilen Arbeitens bzw. eine Änderung der Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Eltern-Kind-Büros nutzen können, um die Betreuung sicherzustellen.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Notfall-Betreuungsnotwendigkeiten für Schulkinder zu gewährleisten und eine Anwesenheit von Personen in den Schulen auf das Mindestmaß zu begrenzen, stellt die Stadt Krefeld ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung, mit dem alle notwendigen Angaben und Bescheinigungen eingereicht werden können. Die Inanspruchnahme der von Ihnen benötigten Notfallbetreuung beantragen Sie bitte ausschließlich unter www.krefeld.de/corona. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag inklusive der Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig vor dem benötigten Betreuungsbeginn vorliegt.
Sollten einzelne Eltern nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugangs verfügen, können sie sich telefonisch unter Tel. 86-3000 an die Stadt wenden.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie zeitnah Rückmeldung, ob nach den vorgegebenen Kriterien ein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht und Sie somit für Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei wird Ihr Kind nach Möglichkeit in der Schule betreut, die es gewöhnlich besucht.
Zur Vermeidung unnötiger Infektionsrisiken bitten wir Sie dringend, ausschließlich die o.a. Antragswege zu nutzen und sich erst dann in der Schule einzufinden, wenn bestätigt ist, dass für Ihr Kind einen Notfall-Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Aus Gründen des Infektionsschutzes kann zudem in der Schule leider kein Essen angeboten. Sie müssen Ihrem Kind daher ausreichend Verpflegung mitgeben.
Sollten Schulen aus Infektionsschutzgründen vollständig geschlossen werden müssen, bleiben diese von den obigen Ausführungen unberührt. In ihnen kann in einem solchen Fall an dieser Schule auch keine Notfallbetreuung angeboten werden. Die hierzu betreffenden Maßnahmen werden in einem solchen Fall durch den Fachbereich Gesundheit vorgegeben.
Sobald ergänzende Informationen vorliegen, geben wir diese über die Schulleitungen schnellstmöglich an Sie weiter und werden sie auf der Internetseite www.krefeld.de veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maas & Koblenz-Lüschow
Fachbereich Schule Schulaufsicht
Grundsätzlich gilt damit für Sie als Eltern/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen.
Um die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen aufrecht erhalten zu können, hat die Landesregierung festgelegt, dass die Kinder von Angehörigen einzelner Berufsgruppen weiterhin in Schulen betreut werden können. Die dahingehenden Regelungen wurden am 20.03.2020 erweitert.
Nunmehr gilt, dass ab Montag, 23.03.2020 Schülerinnen und Schüler dann betreut werden können,
- wenn eines/einer der Elternteile/ Erziehungsberechtigten oder ein alleinerziehendes Elternteil nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gehört
und
· wenn es keine anderweitige Notfallbetreuungsmöglichkeit gibt.
Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zu in kritischen Infrastrukturen tätigen Personenkreisen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Das Angebot ist grundsätzlich beschränkt auf Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6. Ältere Kinder können nur im Ausnahmefall betreut werden, wenn dafür ein besonderer Grund nachgewiesen wird.
Das Notfallbetreuungsangebot ist ab 23.03.2020 ferner ausgeweitet auf:
- alle Tage der Woche – also auch samstags und sonntags – und
- die Osterferien – mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag .
Für die Inanspruchnahme eines Notfall-Betreuungsplatzes ist für einen der Erziehungsberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz nach dem in Anlage 2 beigefügtem Muster zwingend erforderlich. Den Vordruck können Sie auch herunterladen unter www.krefeld.de/corona.
Des Weiteren müssen Sie selber bestätigen, dass
1. Ihr Kind bezüglich des Corona-Virus keine Krankheitssymptome aufweist und
- wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome aufweist/aufweisen oder
- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat/haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome zeigt/en
und
2. Sie keine Möglichkeiten des Homeoffice, mobilen Arbeitens bzw. eine Änderung der Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Eltern-Kind-Büros nutzen können, um die Betreuung sicherzustellen.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Notfall-Betreuungsnotwendigkeiten für Schulkinder zu gewährleisten und eine Anwesenheit von Personen in den Schulen auf das Mindestmaß zu begrenzen, stellt die Stadt Krefeld ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung, mit dem alle notwendigen Angaben und Bescheinigungen eingereicht werden können. Die Inanspruchnahme der von Ihnen benötigten Notfallbetreuung beantragen Sie bitte ausschließlich unter www.krefeld.de/corona. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag inklusive der Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig vor dem benötigten Betreuungsbeginn vorliegt.
Sollten einzelne Eltern nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugangs verfügen, können sie sich telefonisch unter Tel. 86-3000 an die Stadt wenden.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie zeitnah Rückmeldung, ob nach den vorgegebenen Kriterien ein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht und Sie somit für Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei wird Ihr Kind nach Möglichkeit in der Schule betreut, die es gewöhnlich besucht.
Zur Vermeidung unnötiger Infektionsrisiken bitten wir Sie dringend, ausschließlich die o.a. Antragswege zu nutzen und sich erst dann in der Schule einzufinden, wenn bestätigt ist, dass für Ihr Kind einen Notfall-Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Aus Gründen des Infektionsschutzes kann zudem in der Schule leider kein Essen angeboten. Sie müssen Ihrem Kind daher ausreichend Verpflegung mitgeben.
Sollten Schulen aus Infektionsschutzgründen vollständig geschlossen werden müssen, bleiben diese von den obigen Ausführungen unberührt. In ihnen kann in einem solchen Fall an dieser Schule auch keine Notfallbetreuung angeboten werden. Die hierzu betreffenden Maßnahmen werden in einem solchen Fall durch den Fachbereich Gesundheit vorgegeben.
Sobald ergänzende Informationen vorliegen, geben wir diese über die Schulleitungen schnellstmöglich an Sie weiter und werden sie auf der Internetseite www.krefeld.de veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maas & Koblenz-Lüschow
Fachbereich Schule Schulaufsicht
Anlagen:
Kompletter Elternbrief mit Anlagen:
Formular für die Anmeldung der Betreuung eines Kindes: