Liebe Eltern,

ab dem kommenden Montag, 12. April, werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen.

Ausgenommen bleiben an unserer Schule die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen des Jahrgangs 10, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können. Dies betrifft die für diese Woche vorgesehene Wechselgruppe. In der kommenden Woche gilt der reguläre Stundenplan für die Klassen 10 mit den bereits vor den Ferien bekannten Änderungen für die Stunde in Religion / Praktische Philosophie.

Ab Dienstag, 20.April 2021, soll der Unterricht dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) für alle Jahrgangsstufen der Freiherr-vom-Stein Realschule fortgesetzt werden. Ich erinnere daran, dass Montag, 19. April, aufgrund des Medientages für fast das gesamte Kollegium durch die Schulkonferenz ein Distanzunterrichtstag für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen worden war (siehe Elternbrief vom 23. März).

Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfordert weiterhin das Einhalten unserer strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens.

Testpflicht:

Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei COVID-19-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Diese Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Bitte sehen Sie von Einzelanfragen zur konkreten Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen an das Schulbüro ab, diese soll in einer aktualisierten Fassung der CoronaBetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) geregelt werden.

Wichtig: Bei einem positiven Ergebnis werden die betroffenen Personen isoliert und begeben sich in häusliche Quarantäne. Durch einen PCR-Test wird das Ergebnis des Selbsttests noch einmal überprüft.

Der Schulstart nach den Osterferien beginnt bis auf die Klassen 10 im Distanzunterricht. Dabei ist weiterhin eine Notbetreuung für die Klassen 5 bis 6 sichergestellt. Die Abholung der Schüler iPads durch die Betroffenen ist am Montag zur verabredeten Zeit bei der jeweiligen Klassenleitung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

André Bartel
Schulleiter

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