Liebe Eltern,

zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gutes, erfolgreiches und besonders gesundes neues Jahr 2021.

Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wird der Präsenzunterricht ab sofort bis zum 31. Januar 2021 an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. In unserer Schule wird mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar, grundsätzlich der Unterricht für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht in der Regel über die Lernplattform LogineoNRW-LMS erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht in Einzelfällen weitere Vorbereitungszeit erforderlich macht, findet der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar statt. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Unser schulinternes Konzept zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht können Sie auf der Homepage unserer Schule einsehen.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Ab Montag, den 11. Januar, bieten wir ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nach schriftlicher Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular hierzu finden Sie als Anhang auf unserer Homepage). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Eine Anmeldung sollte bis Montag, den 11. Januar, im Schulbüro vorliegen. Schülerinnen und Schüler, die bereits am Montag eine Betreuung benötigen, müssen das ausgefüllte Anmeldeformular unbedingt zur Schule mitbringen. Sollte dies nicht möglich sein, erhält ihr Kind das Formular am Montag in der Schule und nimmt es mit nach Hause, wo Sie es bitte ausfüllen und Ihrem Kind am Dienstag wieder mitgeben. Wir weisen darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthalts in der Schule Pflicht ist.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

Sobald wir über weitere bzw. neue Informationen verfügen, werden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Kommunikationsplattform Sdui bzw. über die Homepage unserer Schule informieren.

Uns allen wünsche ich weiterhin Gesundheit und viel Gelassenheit!

André Bartel

Schulleiter

Anlagen:

Categories:

Tags:

Comments are closed

Liebe Besucher unserer Internetseite,

wir freuen uns, dass Sie auf diese Art den Weg zu unserer Schule gefunden haben. Wir haben uns bemüht, Ihnen auf unserer Homepage die wichtigsten Informationen über unsere Schule und unser Schulleben zu vermitteln.
„Surfen“ Sie also durch unsere Internetseiten und nehmen Sie Einblick in die Unterrichtsarbeit.

Die Schulleitung