Leistungsbewertung und Nachteilsausgleiche

Aus Schulprogramm Freiherr-vom-Stein
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Leistungsbewertung und Nachteilsausgleiche

Verantwortlich: Gesamtes Kollegium
Letztmalig bearbeitet am: 10.06.2026

Konzeptidee

Nachteilsausgleiche sind ein zentrales Instrument zur Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit im Gemeinsamen lernen. Sie dienen dazu, individuelle Beeinträchtigungen oder erschwerte Lernbedingungen auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu verändern. Ziel ist es dabei, Schülerinnen und Schülern gleichberechtigt an Lern- und Leistungsprozessen die Teilhabe zu ermöglichen. Dabei werden keine Vorteile verschafft, sondern bestehenden Nachteile kompensiert. Leistungsbewertungen bleiben in ihrem Anspruch erhalten. Wir verstehen Nachteilsausgleiche daher als Ausdruck eines inklusiven Bildungsverständnisses, in dem gemäß unseres Leitbildes Vielfalt als Normalität gilt und die individuelle Unterstützung systematisch in unsere schulische Arbeit systematisch integriert ist.

Praktische Umsetzung

  • Die Umsetzung von Nachteilsausgleichen ist an unserer Schule verbindlich (Konferenzbeschlüsse), transparent (siehe Dokumentation in der Schülerakte und in Förderplänen), und sie erfolgt auf der Grundlage der geltenden Vorgaben des Schulministeriums des Landes NRW.
  • Feststellung des Bedarfs: Grundlagen sind diagnostische Erkenntnisse (ärztliche Gutachten, pädagogische Beobachtungen; eingebunden sind dabei: Eltern, Klassenleitung, SonderpädagogInnen, ggf. Schulsozialarbeit).
  • Individuelle Festlegung: Nachteilsausgleiche werden einzelfallbezogen festgelegt; eine Dokumentation erfolgt verbindlich im Förderplan, in Vereinbarungen, dem Zeugnis. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig.
  • Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches sind einzelfallabhängig und an ministeriellen Vorgaben orientiert: zeitliche Anpassungen, methodisch-didaktische Anpassungen, Organisatorische Maßnahmen.

Nächste Entwicklungsschritte

Systematische Evaluation der Wirksamkeit von Nachteilsausgleichen (z.B. über Fallbesprechungen und Feedback der Schülerinnen und Schüler)

Stärkung der Partizipation der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der individuellen Unterstützungsmaßnahmen siehe KEFF-Konzept)