{"id":3569,"date":"2020-04-21T13:56:15","date_gmt":"2020-04-21T11:56:15","guid":{"rendered":"http:\/\/freiherr-vom-stein.net\/?p=3569"},"modified":"2020-04-21T13:56:15","modified_gmt":"2020-04-21T11:56:15","slug":"wichtige-information-elternbrief-fur-die-10-jahrgangsstufe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/2020\/04\/21\/wichtige-information-elternbrief-fur-die-10-jahrgangsstufe\/","title":{"rendered":"Wichtige Information: Elternbrief f\u00fcr die 10. Jahrgangsstufe"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe Eltern!<\/p>\n\n\n\n<p>In den weiterf\u00fchrenden allgemeinbildenden Schulen sollen ab Donnerstag, 23. April, die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben k\u00f6nnen. Da diese Klassen aus Gr\u00fcnden des Infektionsschutzes geteilt werden m\u00fcssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch f\u00fcr diese Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassen 10 keine R\u00fcckkehr zum \u201eNormalbetrieb\u201c bedeuten. Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23. April und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist f\u00fcr unsere Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler verpflichtend.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausnahme<strong>:<\/strong> Sofern Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern \u2013 gegebenenfalls nach R\u00fccksprache mit einer \u00c4rztin oder einem Arzt, ob f\u00fcr ihr Kind eine gesundheitliche Gef\u00e4hrdung durch den Schulbesuch entstehen k\u00f6nnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverz\u00fcglich die Realschule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gef\u00e4hrdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist.Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gr\u00fcnden des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern gelten die vorstehenden Ausf\u00fchrungen entsprechend. In der Folge entf\u00e4llt die Pflicht zur Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht.Diesen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern werden durch die Fachlehrer Lernangebote f\u00fcr zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).Eine Teilnahme an Pr\u00fcfungen ist f\u00fcr diese Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern durch besondere Ma\u00dfnahmen zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Schulbeginn<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Bus \/ Stra\u00dfenbahn<\/p>\n\n\n\n<p>Der seit dem 23.M\u00e4rz geltende Fahrplan der SWK wird bis voraussichtlich 3.Mai verl\u00e4ngert. Es bleibt grunds\u00e4tzlich dabei, dass Busse und Stra\u00dfenbahnen in Krefeld wie an Samstagen fahren. Seitdem &nbsp;&nbsp;&nbsp;20. April wird das Angebot montags bis freitags ab Betriebsbeginn bis ca. 8 Uhr auf einigen Linien erg\u00e4nzt. Die Linie 041 verkehrt morgens im 15-Minuten Takt. Der Takt der Buslinie 058 soll verst\u00e4rkt werden. Sollten ab dem 4. Mai weitere Lockerungen erfolgen und mehr Sch\u00fcler die Schulen aufsuchen, soll wieder zu der \u00fcblichen werkt\u00e4glichen Taktung \u00fcbergegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die SWK weist gleichzeitig darauf hin, dass es eine Ticketpflicht gab und weiterhin gibt. Wer f\u00fcr das SchokoTicket seiner Kinder eine Pausierung beantragt hat, muss dieses Ticket wieder durch die SWK freischalten lassen. Hierzu gen\u00fcgt es, eine kurze formlose Mail an abo@swk.de zu schicken.<br>Die SWK schlie\u00dft sich den Empfehlungen f\u00fcr das Tragen eines Mundschutzes bei Benutzung von Bussen und Bahnen an, weil in diesen nicht immer der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gew\u00e4hrleistet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Fahrrad<\/p>\n\n\n\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die mit dem Fahrrad kommen, betreten \/ verlassen den Fahrradabstellplatz einzeln und haben dabei immer auf den geforderten Mindestabstand von &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;1,50 Metern zu achten.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Vor und nach dem Unterricht<\/p>\n\n\n\n<p>Vor den Schultoren d\u00fcrfen sich keine P\u00e4rchen oder Gruppen bilden. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler betreten fr\u00fchestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn durch einen der Eing\u00e4nge das Schulgel\u00e4nde. In der Regel werden Lehrperson beim Betreten und Verlassen der Schule auf den geforderten Mindestabstand achten. Nach dem Unterricht verlassen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler einzeln und auf direktem Wege das Schulgel\u00e4nde. Eine Bildung von P\u00e4rchen oder Kleingruppen ist auch hier untersagt. Das Abholen durch schulfremde Personen hat zu unterbleiben. Ebenso ist das Betreten der Schule f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler au\u00dferhalb der Notbetreuung sowie der Jahrgangsstufe 10 zumindest bis einschlie\u00dflich 3. Mai untersagt.<br>Sch\u00fcler, die sich versp\u00e4ten, haben sich ebenso durch die f\u00fcr sie vorgesehenen Eing\u00e4nge zum Unterrichtsraum zu begeben.<br><br>&#8211; Aufsuchen des Unterrichtsraumes<br><br>Nach Betreten des Schulgel\u00e4ndes begeben sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unmittelbar zu dem f\u00fcr ihre Klasse \/ Gruppe vorgesehen Eingang des Hauptgeb\u00e4udes. Nur \u00fcber diesen betreten sie das Schulgeb\u00e4ude und verlassen das Geb\u00e4ude wieder, damit eine Begegnung der einzelnen Gruppen vermieden werden kann. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler betreten ab f\u00fcnf Minuten vor Unterrichtsbeginn einzeln und in ausreichendem r\u00e4umlichem und zeitlichem Abstand das Geb\u00e4ude und den Unterrichtsraum. Bei jedem Betreten des Raumes haben sich die Sch\u00fcler sowie die Lehrpersonen die H\u00e4nde mit Seife zu waschen. Hautvertr\u00e4gliche H\u00e4ndedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis k\u00f6nnen bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden (siehe Hygiene). Anschlie\u00dfend begeben sie sich umgehend zu ihrem festen Sitzplatz, der f\u00fcr sie vorgesehen ist.<br>&#8211; Wiederbeginn des Unterrichts<br><br>Zu Beginn des ersten Schultages f\u00fcr eine Klasse \/ einen Klassenteil erfolgt zun\u00e4chst eine 20min\u00fctige Hygieneschulung durch die Klassenleitung. Diese kann einen Gro\u00dfteil der dann folgenden ersten Unterrichtsstunde noch f\u00fcr vertiefende Gespr\u00e4che mit den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern nutzen. Es soll gen\u00fcgend Zeit f\u00fcr eine Auseinandersetzung mit dem Erlebten und erste Perspektiven f\u00fcr die Weiterarbeit geboten werden<em>.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Zeitraum bis zum 30. April werden wir analog zur RS Albert-Schweitzer und RS Oppum in einem 90-Minuten Stundenmodel unterrichten, damit m\u00f6gliche \u00dcberschneidungen bei den Sch\u00fclergruppen vermieden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach jetzigem Stand ist es ausreichend, alle 10er Klassen in zwei gleich gro\u00dfe Gruppen aufzuteilen. Die Gruppeneinteilung nimmt die Klassenleitung nach R\u00fccksprache mit den Fachlehrern vor. Am Donnerstag, 23. April, kommt der erste Teil einer Klasse zum Unterricht. Die zweite Gruppe nimmt dann am Freitag, 24. April, erstmals wieder am Unterricht mit dem identischen Stundenplan teil. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler werden vorab noch einmal telefonisch durch die Klassenleitungen mit allen notwendigen Informationen versorgt. Der jeweilige erste Unterrichtstag (Donnerstag bzw. Freitag) ist wie folgt geplant:<\/p>\n\n\n\n<p>10a Gruppe I Do, 23. April; 10a Gruppe II Fr, 24. April,<br>Zugang jeweils \u00fcber Eingang E4 (Notausgang MSM), Raum R017<br><br>10b Gruppe I Do, 23. April; 10b Gruppe II Fr, 24. April,<br>Zugang jeweils \u00fcber Eingang E3 (Jungenhof), Raum R022<br><br>10c Gruppe I Do, 23. April; 10c Gruppe II Fr, 24. April,<br>Zugang \u00fcber Eingang E2 (Notausgang zwischen Physikraum und Schulk\u00fcche), Raum R110<br><br>10d Gruppe I Do, 23. April; 10d Gruppe II Fr, 24. April,<br>Zugang \u00fcber E1 (Haupteingang M\u00e4dchenhof), R029<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/freiherrvomsteinblog.files.wordpress.com\/2020\/04\/stundenplan-1.png?w=1024\" alt=\"\" class=\"wp-image-3575\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Da einmalig aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr keine einheitlichen Zentralen Abschlusspr\u00fcfungen gestellt werden, erfolgt die Aufgabenstellung durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer unserer Schule, die hierzu jedoch noch zeitnah zu erwartende Vorgaben durch die QUALIS-NRW (Qualit\u00e4ts- und Unterst\u00fctzungs-Agentur) abwarten m\u00fcssen<em>. <\/em>Diese Abschlussarbeit orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben f\u00fcr die ZP 10, nimmt aber andererseits auch st\u00e4rker auf den tats\u00e4chlich erteilten Unterricht Bezug \u2013 st\u00e4rker, als das bei Zentralen Pr\u00fcfungen m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorl\u00e4ufig h\u00e4lt die Schulleitung der Freiherr-vom-Stein Realschule am Pr\u00fcfungsbeginn, 12. Mai, mit dem Fach Deutsch fest. Sollte der Start in die Abschlusspr\u00fcfungen nach hinten verschoben werden, so werden wir dies den Pr\u00fcflingen umgehend mitteilen. Ebenso erfolgt nach Klarstellung noch eine Mitteilung, ob die zumeist noch ausstehende 4. Klassenarbeit entf\u00e4llt \/ bzw. durch die Abschlusspr\u00fcfung ersetzt wird. Der dies regelnde Erlass liegt seitens des Ministeriums noch nicht vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Hygiene<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Basierend auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte des \u00d6ffentlichen Gesundheitsdienstes (BV\u00d6GD) und der Gesellschaft f\u00fcr Hygiene, Umweltmedizin und Pr\u00e4ventivmedizin (GHUP) ist bei der Beachtung von Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach Ansicht des Schulministeriums ab dem 23. April wieder m\u00f6glich. Auch Pr\u00fcfungen k\u00f6nnen dann durchgef\u00fchrt werden. Eine desinfizierende Reinigung der allgemeinen Kontaktfl\u00e4chen vor Wiederaufnahme des Schulbetriebes wurde durch die Stadt Krefeld beauftragt und die geforderte Grundreinigung als durchgef\u00fchrt angesehen. Informationsbl\u00e4tter mit den wichtigsten Hygieneregeln sind in den einzelnen R\u00e4umen ausgeh\u00e4ngt.<br>Die Teilnehmerzahl &nbsp;eines Unterrichts ist zu begrenzen in Abh\u00e4ngigkeit von den zur Verf\u00fcgung stehenden R\u00e4umlichkeiten unserer Schule und der Zahl der ben\u00f6tigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern (Pr\u00fcflingen) und zwischen diesen und Lehrkr\u00e4ften (Pr\u00fcfende \/ Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden k\u00f6nnen. Die Gestaltung der R\u00e4umlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenh\u00e4user und sonstige Verkehrsfl\u00e4chen) und zum Sitzplatz, den Bel\u00fcftungsm\u00f6glichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gew\u00e4hr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Pr\u00fcflingen und Pr\u00fcfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die vorgesehenen R\u00e4umlichkeiten wurden auf die jeweilige Gruppengr\u00f6\u00dfe und den Mindestabstand \u00fcberpr\u00fcft. F\u00fcr die Flure der Realschule gilt ab sofort eine Einbahnstra\u00dfenregelung.<br>Neben Beachten der Husten- und Nie\u00df-Etikette, der H\u00e4ndehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenst\u00e4nde wie Gl\u00e4ser, Flaschen zum Trinken, L\u00f6ffel etc. gemeinsam genutzt werden. Mobilfunkger\u00e4te d\u00fcrfen weder mit auf die Toilette genommen noch untereinander ausgetauscht werden. Die Hand-Kontaktfl\u00e4chen, wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein. Daher verbleiben die St\u00fchle nach der letzten Unterrichtsstunde auf dem Boden. Die Lehrkr\u00e4fte haben auf eine regelm\u00e4\u00dfige L\u00fcftung der R\u00e4ume w\u00e4hrend der Unterrichtsstunden zu achten.<br>Desinfektionsger\u00e4te sind an allen Eing\u00e4ngen der Schule sowie vor den jeweiligen Toilettenbereichen angebracht. Diese dienen zur Desinfektion und nicht zum Waschen der H\u00e4nde. Die Mitnahme einer Handcreme wird empfohlen. Auf ein H\u00e4ndesch\u00fctteln soll verzichtet werden. H\u00e4nde sollten regelm\u00e4\u00dfig und gr\u00fcndlich mit Wasser und Seife \u00fcber 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautvertr\u00e4gliche H\u00e4ndedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis k\u00f6nnen bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden. Alle f\u00fcr dem Unterricht vorgesehenen R\u00e4ume sind direkt oder in ihrem unmittelbaren Umfeld mit Fl\u00fcssigseife und Papierhandt\u00fcchern ausgestattet. Gleiches gilt f\u00fcr die Toilettenanlagen. In diesen befinden sich zus\u00e4tzlich noch elektrische H\u00e4ndetrockner. Die Toilettenanlagen werden durch den Hausmeister regelm\u00e4\u00dfig w\u00e4hrend des Schultages kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Ein einzelner Toilettengang durch eine Sch\u00fclerin oder einen Sch\u00fcler ist m\u00f6glich. Hierf\u00fcr werden t\u00e4glich Listen in den einzelnen Klassen \/ Gruppen gef\u00fchrt, die den&nbsp; Toilettengang zeitlich erfassen.<br>Eine Maskenpflicht besteht derzeit noch nicht und wird von der Landesregierung dann als geboten angesehen, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen Masken von Lehrpersonen und der Sch\u00fclerschaft freiwillig getragen werden.<br>Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Pr\u00fcfungen auszuschlie\u00dfen. Die Beteiligten (Pr\u00fcflinge und Pr\u00fcfende) sollten keiner gef\u00e4hrdeten Gruppe angeh\u00f6ren. Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu erm\u00f6glichen.<br>Potentiell kontaminierte Fl\u00e4chen, die durch H\u00e4ndekontakte zu einer \u00dcbertragung beitragen k\u00f6nnten, werden durch eine arbeitst\u00e4gliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen ggfls. durch eine zus\u00e4tzliche Fl\u00e4chendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetr\u00e4nkte Wischt\u00fccher) dekontaminiert. Eine t\u00e4gliche desinfizierende Reinigung aller Bereiche wurde durch die Stadt veranlasst &#8211; also auch der Fl\u00e4chen, die bislang nicht t\u00e4glich gereinigt wurden. Hierzu geh\u00f6ren die laut Empfehlung des RKI (Robert Koch Institut) benannten Kontaktoberfl\u00e4chen, die h\u00e4ufigen Kontakt mit den H\u00e4nden haben &#8211; also T\u00fcrklinken, Handl\u00e4ufe, St\u00fchle, Armaturen, Waschbecken, Lichtschalter, Tische, WCs, WC-Brille und Urinale.<br>Der Zugang zum Schulgeb\u00e4ude erfolgt f\u00fcr die Klassen \/ Gruppen (nach M\u00f6glichkeit) \u00fcber eigene separate Eing\u00e4nge. Unterrichts- und Pausenzeiten werden zeitlich versetzt.<br>Diese Informationen werden allen Beteiligten einschlie\u00dflich der Erziehungsberechtigten, des sonstigen Schulpersonals und sonstiger Personen, die sich w\u00e4hrend des Unterrichts und der Pr\u00fcfungen im Schulgeb\u00e4ude aufhalten, ausgeh\u00e4ndigt oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.<br>Bei mehrfachen schweren Verst\u00f6\u00dfen gegen die Hygienema\u00dfnahmen kann ein &nbsp;Sch\u00fcler \/ eine Sch\u00fclerin vom Unterricht ausgeschlossen werden.<br>Die ergriffenen Ma\u00dfnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan nach \u00a7 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>Andr\u00e9 Bartel<br>Schulleiter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Eltern! In den weiterf\u00fchrenden allgemeinbildenden Schulen sollen ab Donnerstag, 23. 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