{"id":3025,"date":"2020-03-22T11:19:52","date_gmt":"2020-03-22T10:19:52","guid":{"rendered":"http:\/\/freiherr-vom-stein.net\/?p=3025"},"modified":"2020-03-22T11:19:52","modified_gmt":"2020-03-22T10:19:52","slug":"wichtiges-update-vom-22-3-2020-stadt-krefeld-informiert-vorgehen-in-krefeld-bei-der-organisation-der-notfallbetreuungsangebote","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/2020\/03\/22\/wichtiges-update-vom-22-3-2020-stadt-krefeld-informiert-vorgehen-in-krefeld-bei-der-organisation-der-notfallbetreuungsangebote\/","title":{"rendered":"Wichtiges Update vom 22.3.2020: Stadt Krefeld informiert: Vorgehen in Krefeld bei der Organisation der Notfallbetreuungsangebote"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Nachfolgend ein Elternbrief der Stadt Krefeld:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Sehr geehrte Eltern,<\/p>\n\n\n\n<p>sehr geehrte Sorgeberechtigte,<\/p>\n\n\n\n<p>die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020, und die Schlie\u00dfung von Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) angeordnet. Mit dieser Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegengewirkt bzw. sie verlangsamt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt damit f\u00fcr Sie als Eltern\/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen aufrecht erhalten zu k\u00f6nnen, hat die Landesregierung festgelegt, dass die Kinder von Angeh\u00f6rigen einzelner Berufsgruppen weiterhin in Schulen betreut werden k\u00f6nnen. Die dahingehenden Regelungen wurden am 20.03.2020 erweitert.<\/p>\n\n\n\n<p>Nunmehr gilt, dass ab Montag, 23.03.2020 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler dann betreut werden k\u00f6nnen,<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>wenn eines\/einer der Elternteile\/ Erziehungsberechtigten oder ein alleinerziehendes Elternteil nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur nach den Vorgaben des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW geh\u00f6rt<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>und<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 wenn es keine anderweitige Notfallbetreuungsm\u00f6glichkeit gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zu in kritischen Infrastrukturen t\u00e4tigen Personenkreisen sind in der Anlage 1 aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Angebot ist grunds\u00e4tzlich beschr\u00e4nkt auf Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Jahrgangsstufen 1 \u2013 6. \u00c4ltere Kinder k\u00f6nnen nur im Ausnahmefall betreut werden, wenn daf\u00fcr ein besonderer Grund nachgewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Notfallbetreuungsangebot ist ab 23.03.2020 ferner ausgeweitet auf:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>alle Tage der Woche &#8211; also auch samstags und sonntags &#8211; und<\/strong><\/li><li><strong>die Osterferien &#8211; mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag .<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Inanspruchnahme eines Notfall-Betreuungsplatzes ist f\u00fcr <strong>einen <\/strong>der Erziehungsberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung \u00fcber die Unabk\u00f6mmlichkeit am Arbeitsplatz nach dem in Anlage 2 beigef\u00fcgtem Muster zwingend erforderlich. Den Vordruck k\u00f6nnen Sie auch herunterladen unter www.krefeld.de\/corona.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren m\u00fcssen Sie selber best\u00e4tigen, dass<\/p>\n\n\n\n<p>1. Ihr Kind bez\u00fcglich des Corona-Virus keine Krankheitssymptome aufweist und<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind\/die Kinder keine Krankheitssymptome aufweist\/aufweisen oder<\/li><li>sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat\/haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit R\u00fcckkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und das Kind\/die Kinder keine Krankheitssymptome zeigt\/en<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>und<\/p>\n\n\n\n<p>2. Sie keine M\u00f6glichkeiten des Homeoffice, mobilen Arbeitens bzw. eine \u00c4nderung der Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Eltern-Kind-B\u00fcros nutzen k\u00f6nnen, um die Betreuung sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um eine schnellstm\u00f6gliche Bearbeitung Ihrer Notfall-Betreuungsnotwendigkeiten f\u00fcr Schulkinder zu gew\u00e4hrleisten und eine Anwesenheit von Personen in den Schulen auf das Mindestma\u00df zu begrenzen, stellt die Stadt Krefeld ein Online-Antragsverfahren zur Verf\u00fcgung, mit dem alle notwendigen Angaben und Bescheinigungen eingereicht werden k\u00f6nnen. &nbsp;Die Inanspruchnahme der von Ihnen ben\u00f6tigten Notfallbetreuung beantragen Sie bitte ausschlie\u00dflich unter www.krefeld.de\/corona. Bitte sorgen Sie daf\u00fcr, dass der Antrag inklusive der Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig vor dem ben\u00f6tigten Betreuungsbeginn vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Eltern nicht \u00fcber die M\u00f6glichkeit eines Online-Zugangs verf\u00fcgen, k\u00f6nnen sie sich telefonisch unter Tel. 86-3000 an die Stadt wenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Pr\u00fcfung des Antrags erhalten Sie zeitnah R\u00fcckmeldung, ob nach den vorgegebenen Kriterien ein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht und Sie somit f\u00fcr Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei wird Ihr Kind nach M\u00f6glichkeit in der Schule betreut, die es gew\u00f6hnlich besucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Vermeidung unn\u00f6tiger Infektionsrisiken bitten wir Sie dringend, ausschlie\u00dflich die o.a. Antragswege zu nutzen und sich erst dann in der Schule einzufinden, wenn best\u00e4tigt ist, dass f\u00fcr Ihr Kind einen Notfall-Betreuungsplatz zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus Gr\u00fcnden des Infektionsschutzes kann zudem in der Schule leider kein Essen angeboten. Sie m\u00fcssen Ihrem Kind daher ausreichend Verpflegung mitgeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Schulen aus Infektionsschutzgr\u00fcnden vollst\u00e4ndig geschlossen werden m\u00fcssen, bleiben diese von den obigen Ausf\u00fchrungen unber\u00fchrt. In ihnen kann in einem solchen Fall an dieser Schule auch keine Notfallbetreuung angeboten werden. Die hierzu betreffenden Ma\u00dfnahmen werden in einem solchen Fall durch den Fachbereich Gesundheit vorgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Sobald erg\u00e4nzende Informationen vorliegen, geben wir diese \u00fcber die Schulleitungen schnellstm\u00f6glich an Sie weiter und werden sie auf der Internetseite www.krefeld.de ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>Maas &amp; Koblenz-L\u00fcschow<\/p>\n\n\n\n<p>Fachbereich Schule Schulaufsicht<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt damit f\u00fcr Sie als Eltern\/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen aufrecht erhalten zu k\u00f6nnen, hat die Landesregierung festgelegt, dass die Kinder von Angeh\u00f6rigen einzelner Berufsgruppen weiterhin in Schulen betreut werden k\u00f6nnen. Die dahingehenden Regelungen wurden am 20.03.2020 erweitert.<\/p>\n\n\n\n<p>Nunmehr gilt, dass ab Montag, 23.03.2020 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler dann betreut werden k\u00f6nnen,<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>wenn eines\/einer der Elternteile\/ Erziehungsberechtigten oder ein alleinerziehendes Elternteil nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur nach den Vorgaben des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW geh\u00f6rt<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>und<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 wenn es keine anderweitige Notfallbetreuungsm\u00f6glichkeit gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zu in kritischen Infrastrukturen t\u00e4tigen Personenkreisen sind in der Anlage 1 aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Angebot ist grunds\u00e4tzlich beschr\u00e4nkt auf Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Jahrgangsstufen 1 \u2013 6. \u00c4ltere Kinder k\u00f6nnen nur im Ausnahmefall betreut werden, wenn daf\u00fcr ein besonderer Grund nachgewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Notfallbetreuungsangebot ist ab 23.03.2020 ferner ausgeweitet auf:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>alle Tage der Woche &#8211; also auch samstags und sonntags &#8211; und<\/strong><\/li><li><strong>die Osterferien &#8211; mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag .<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Inanspruchnahme eines Notfall-Betreuungsplatzes ist f\u00fcr <strong>einen <\/strong>der Erziehungsberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung \u00fcber die Unabk\u00f6mmlichkeit am Arbeitsplatz nach dem in Anlage 2 beigef\u00fcgtem Muster zwingend erforderlich. Den Vordruck k\u00f6nnen Sie auch herunterladen unter www.krefeld.de\/corona.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren m\u00fcssen Sie selber best\u00e4tigen, dass<\/p>\n\n\n\n<p>1. Ihr Kind bez\u00fcglich des Corona-Virus keine Krankheitssymptome aufweist und<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind\/die Kinder keine Krankheitssymptome aufweist\/aufweisen oder<\/li><li>sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat\/haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit R\u00fcckkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und das Kind\/die Kinder keine Krankheitssymptome zeigt\/en<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>und<\/p>\n\n\n\n<p>2. Sie keine M\u00f6glichkeiten des Homeoffice, mobilen Arbeitens bzw. eine \u00c4nderung der Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Eltern-Kind-B\u00fcros nutzen k\u00f6nnen, um die Betreuung sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um eine schnellstm\u00f6gliche Bearbeitung Ihrer Notfall-Betreuungsnotwendigkeiten f\u00fcr Schulkinder zu gew\u00e4hrleisten und eine Anwesenheit von Personen in den Schulen auf das Mindestma\u00df zu begrenzen, stellt die Stadt Krefeld ein Online-Antragsverfahren zur Verf\u00fcgung, mit dem alle notwendigen Angaben und Bescheinigungen eingereicht werden k\u00f6nnen. &nbsp;Die Inanspruchnahme der von Ihnen ben\u00f6tigten Notfallbetreuung beantragen Sie bitte ausschlie\u00dflich unter www.krefeld.de\/corona. Bitte sorgen Sie daf\u00fcr, dass der Antrag inklusive der Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig vor dem ben\u00f6tigten Betreuungsbeginn vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Eltern nicht \u00fcber die M\u00f6glichkeit eines Online-Zugangs verf\u00fcgen, k\u00f6nnen sie sich telefonisch unter Tel. 86-3000 an die Stadt wenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Pr\u00fcfung des Antrags erhalten Sie zeitnah R\u00fcckmeldung, ob nach den vorgegebenen Kriterien ein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht und Sie somit f\u00fcr Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei wird Ihr Kind nach M\u00f6glichkeit in der Schule betreut, die es gew\u00f6hnlich besucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Vermeidung unn\u00f6tiger Infektionsrisiken bitten wir Sie dringend, ausschlie\u00dflich die o.a. Antragswege zu nutzen und sich erst dann in der Schule einzufinden, wenn best\u00e4tigt ist, dass f\u00fcr Ihr Kind einen Notfall-Betreuungsplatz zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus Gr\u00fcnden des Infektionsschutzes kann zudem in der Schule leider kein Essen angeboten. Sie m\u00fcssen Ihrem Kind daher ausreichend Verpflegung mitgeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Schulen aus Infektionsschutzgr\u00fcnden vollst\u00e4ndig geschlossen werden m\u00fcssen, bleiben diese von den obigen Ausf\u00fchrungen unber\u00fchrt. In ihnen kann in einem solchen Fall an dieser Schule auch keine Notfallbetreuung angeboten werden. Die hierzu betreffenden Ma\u00dfnahmen werden in einem solchen Fall durch den Fachbereich Gesundheit vorgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Sobald erg\u00e4nzende Informationen vorliegen, geben wir diese \u00fcber die Schulleitungen schnellstm\u00f6glich an Sie weiter und werden sie auf der Internetseite www.krefeld.de ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>Maas &amp; Koblenz-L\u00fcschow<\/p>\n\n\n\n<p>Fachbereich Schule Schulaufsicht<\/p>\n\n\n\n<p>Anlagen:<\/p>\n\n\n\n<p>Kompletter Elternbrief mit Anlagen:<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/freiherrvomsteinblog.files.wordpress.com\/2020\/03\/neufassung-elternbrief-fb-40-stand-21.3.pdf\">neufassung-elternbrief-fb-40-stand-21.3<\/a><a href=\"https:\/\/freiherrvomsteinblog.files.wordpress.com\/2020\/03\/neufassung-elternbrief-fb-40-stand-21.3.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p>Formular f\u00fcr die Anmeldung der Betreuung eines Kindes:<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/freiherrvomsteinblog.files.wordpress.com\/2020\/03\/formular-zur-betreuung-eines-kindes.pdf\">formular-zur-betreuung-eines-kindes<\/a><a href=\"https:\/\/freiherrvomsteinblog.files.wordpress.com\/2020\/03\/formular-zur-betreuung-eines-kindes.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachfolgend ein Elternbrief der Stadt Krefeld: Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020, und die Schlie\u00dfung von Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) angeordnet. 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