{"id":6972,"date":"2022-08-17T13:46:14","date_gmt":"2022-08-17T11:46:14","guid":{"rendered":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/?page_id=6972"},"modified":"2024-12-02T14:56:38","modified_gmt":"2024-12-02T13:56:38","slug":"hygienekonzept","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/hygienekonzept\/","title":{"rendered":"Hygienekonzept"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-large-font-size\"><strong>Hygieneplan f\u00fcr die Freiherr-vom-Stein Realschule Krefeld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(Stand November 2024)<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, in Hygienepl\u00e4nen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit den Hygienepl\u00e4nen wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Corona-Pandemie Anfang der 2020er Jahre hat uns sichtbar vor Augen gef\u00fchrt, wie wichtig ein funktionierender Hygieneplan f\u00fcr einen sicheren und geregelten Unterricht in Pr\u00e4senz an den Schulen war. Auch f\u00fcr die Post-Corona-Zeit verliert die Notwendigkeit eines festen Hygieneplans f\u00fcr die Schulen nicht an Bedeutung. Mit diesem Hygieneplan f\u00fcr die Krefelder Freiherr-vom-Stein Realschule wird der aus der Corona-Zeit stammende letzte Hygieneplan der Schule abgel\u00f6st und gilt ab sofort f\u00fcr beide Standorte unserer Schule. Grundlage f\u00fcr diesen Plan war der Rahmen-Hygieneplan f\u00fcr Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche des Landeszentrum Gesundheit NRW mit Stand vom Januar 2024.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Hygiene in Klassenr\u00e4umen, Aufenthaltsr\u00e4umen und Fluren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1. Lufthygiene<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mehrmals t\u00e4glich, zum Beispiel 1 x pro Stunde, ist eine Sto\u00dfl\u00fcftung beziehungsweise Querl\u00fcftung durch vollst\u00e4ndig ge\u00f6ffnete Fenster \u00fcber mehrere Minuten vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2. Garderobe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ablage f\u00fcr die Kleidung ist so zu gestalten, dass die Kleidungsst\u00fccke der Kinder und Jugendlichen sowie der Besch\u00e4ftigten keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der \u00dcbertragung von z. B. L\u00e4usen bestehen kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3. Reinigung der Fl\u00e4chen, Gegenst\u00e4nde und Fu\u00dfb\u00f6den<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine gr\u00fcndliche und regelm\u00e4\u00dfige Reinigung der Fu\u00dfb\u00f6den sowie h\u00e4ufig genutzter Fl\u00e4chen und Gegenst\u00e4nde ist wesentlich f\u00fcr einen guten Hygienestatus in der Freiherr-vom-Stein Realschule. Das Auslegen von Schmutzmatten im Eingangsbereich kann den Eintrag von Schmutz in das Geb\u00e4ude reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Fu\u00dfb\u00f6den (glatte Oberfl\u00e4chen, aber auch textile Bodenbel\u00e4ge) m\u00fcssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Grunds\u00e4tzlich ist in der Schule eine Desinfektion nur dann erforderlich, wenn Verunreinigungen durch Ausscheidungen, Erbrochenes, Blut, etc. auftreten, Infektionserreger in der Schule bekannt werden und die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht. Fu\u00dfb\u00f6den (in Klassenr\u00e4umen und Aufenthaltsr\u00e4umen) sind mind. 2x w\u00f6chentlich, Tische oder sonstige oft benutzte Gegenst\u00e4nde sind 2x w\u00f6chentlich nass zu reinigen. Chemie- und Physikr\u00e4ume ggf. zus\u00e4tzlich nach Benutzung. Teppichb\u00f6den sind mind. 2x w\u00f6chentlich mit einem Staubsauger gr\u00fcndlich abzusaugen. Eine Grundreinigung sollte regelm\u00e4\u00dfig erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.4. Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Besch\u00e4ftigungsmaterialien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegenst\u00e4nde, wie Spielzeuge bzw. Lern- und Besch\u00e4ftigungsmaterialien sind regelm\u00e4\u00dfig nass zu reinigen oder zu waschen (mindestens 60\u00b0C).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Hygiene im Sanit\u00e4rbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1. Ausstattung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In Sanit\u00e4rbereichen m\u00fcssen Oberfl\u00e4chen von Fu\u00dfb\u00f6den und W\u00e4nden feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. An den Waschpl\u00e4tzen sollten aus hygienischen Gr\u00fcnden Fl\u00fcssigseife aus Seifenspendern und Einmalhandtuchpapier oder Einmalstoffhandt\u00fccher aus retraktiven Systemen mit automatischem Vorschub bereitgestellt werden. Eine m\u00f6gliche (versehentliche) Benutzung des gleichen Handtuchs durch nachfolgende Personen sollte ausgeschlossen sein. Dies ist unter anderem der Fall bei Einmalstoffhandt\u00fcchern aus retraktiven Systemen. Die Funktionalit\u00e4t muss regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft werden. Die gemeinschaftliche Benutzung von Handt\u00fcchern ist \u2013 unabh\u00e4ngig vom Material &#8211; aus hygienischer Sicht bedenklich und daher abzulehnen. Papierabwurfbeh\u00e4lter sind mit einem Beutel zu versehen und t\u00e4glich zu entleeren. Eine Reinigung der Abfallbeh\u00e4lter innen und au\u00dfen sollte w\u00f6chentlich durchgef\u00fchrt werden. Toilettenb\u00fcrsten sind regelm\u00e4\u00dfig auszutauschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Toilettenpapier, Handtuchpapier, Einmalstoffhandt\u00fccherrollen und Fl\u00fcssigseife sind grunds\u00e4tzlich vorzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Sch\u00fclerinnentoiletten und Damentoiletten sind mit Hygieneeimern mit Beutel auszustatten, t\u00e4glich zu entleeren und regelm\u00e4\u00dfig innen und au\u00dfen zu reinigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2. H\u00e4ndereinigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ndewaschen und ggf. H\u00e4ndedesinfektion sind die wichtigsten Ma\u00dfnahmen zur Infektionsverh\u00fctung und Infektionsbek\u00e4mpfung. Das Waschen der H\u00e4nde ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den H\u00e4nden erheblich reduziert. Die hygienische H\u00e4ndedesinfektion bewirkt eine Abt\u00f6tung von Infektionserregern wie Bakterien oder Viren.<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ndereinigung ist daher durchzuf\u00fchren:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach jedem Toilettengang,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln, und dem Essen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei Bedarf,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Tierkontakt.<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ndedesinfektion ist zus\u00e4tzlich vom Personal (Lehrkr\u00e4fte, Reinigungskr\u00e4fte etc.) durchzuf\u00fchren:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Kontakt mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut oder anderen K\u00f6rperausscheidungen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Ablegen von Schutzhandschuhen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Verunreinigung mit infekti\u00f6sem Material,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach dem Kontakt mit erkrankten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern oder erkranktem Personal.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem kann eine hygienische H\u00e4ndedesinfektion nach R\u00fccksprache mit dem Gesundheitsamt bei Kindern oder Erwachsenen, die Ausscheider von Krankheitserregern (zum Beispiel Salmonellen) sind oder im Ausbruchsfall in der Einrichtung zum Beispiel durch Noroviren erforderlich sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Durchf\u00fchrung: Eine ausreichende Menge (3-5 ml) des Desinfektionsmittels in die trockenen H\u00e4nde geben und einreiben. Dabei Handgelenke, Fingerkuppen, Fingerzwischenr\u00e4ume, Daumen und Nagelpfalz ber\u00fccksichtigen und die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit beachten. W\u00e4hrend der Einwirkzeit m\u00fcssen die H\u00e4nde von der Desinfektionsl\u00f6sung feuchtgehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen, Blut oder \u00c4hnlichem ist das Tragen von Einmalhandschuhen zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3. Fl\u00e4chenreinigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Toilettensitze, Urinale, Armaturen, Waschbecken, Duschbereiche, Fu\u00dfb\u00f6den und T\u00fcrklinken sind t\u00e4glich beziehungsweise nach Bedarf feucht zu reinigen. Eine Desinfektion dieser Bereiche ist nur anlassbezogen angezeigt, beispielsweise bei einer Kontamination der Fl\u00e4chen bzw. Materialien mit Ausscheidungen wie Stuhl, Blut oder Erbrochenem. Bei einer Desinfektion sind die Herstellervorgaben zur Einwirkzeit etc. zu beachten. Um sicherzustellen, dass eine ausreichende Wirksamkeit des Desinfektionsmittels gegeben ist, empfiehlt es sich vorzugsweise ein gelistetes Pr\u00e4parat (z. B. aus der VAH-Liste) auszuw\u00e4hlen. Bei der Desinfektion ist geeignete Schutzkleidung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Pers\u00f6nliche Hygiene der Kinder und Jugendlichen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kinder und Jugendlichen sollten im Sinne der Gesundheitsf\u00f6rderung und -erziehung \u00fcber die Notwendigkeit eines hygienischen Verhaltens unterrichtet werden und eine korrekte H\u00e4ndehygiene erlernen. Eine H\u00e4ndereinigung sollte nach demSpielen auf dem Schulhof, bei Verschmutzung, vor dem Essen, nach Toilettenbenutzung und nach Kontakt mit Tieren (z.B. dem Schulhund) sowie bei Bedarf erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. K\u00fcchenhygiene<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1. Allgemeine Anforderunge<\/strong>n<\/p>\n\n\n\n<p>Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit Kindern und Jugendlichen sollen diese in den Umgang mit Lebensmitteln eingef\u00fchrt werden. Beim Umgang mit Lebensmitteln kann eine erh\u00f6hte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger bestehen, die direkt oder indirekt auf den Menschen \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Vor jedem gemeinsamen Kochen ist deshalb darauf zu achten, dass die H\u00e4nde gr\u00fcndlich gewaschen werden, lange Haare zusammengebunden werden, eine Sch\u00fcrze getragen wird und beim Umgang mit rohem Fleisch fl\u00fcssigkeitsdichte Einmalhandschuhe getragen werden. Auf Lebensmittel und Speisen darf nicht gehustet oder genie\u00dft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es d\u00fcrfen nur saubere Geschirr und Besteckteile benutzt werden. Die benutzten Geschirr- und Besteckteile m\u00fcssen nach jeder Mahlzeit hei\u00df gereinigt werden. Tische, Tabletts und Platzdeckchen, etc. sind nach der Mahlzeit feucht abzuwischen, um Essensreste zu entfernen. Die daf\u00fcr genutzten Geschirrt\u00fccher und Lappen sind regelm\u00e4\u00dfig zu reinigen und zu wechseln.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Abfallentsorgung in K\u00fcchenbereichen ist so vorzunehmen, dass eine Bel\u00e4stigung durch Ger\u00fcche, Insekten oder Sch\u00e4dlinge vermieden wird. Daher sollten Abf\u00e4lle in gut verschlie\u00dfbaren Beh\u00e4ltern aufbewahrt, t\u00e4glich entleert und gereinigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die an einer Infektionskrankheit im Sinne \u00a7 42 IfSG, an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die M\u00f6glichkeit besteht, dass Krankheitserreger \u00fcber Lebensmittel \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen, d\u00fcrfen in der K\u00fcche nicht besch\u00e4ftigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das K\u00fcchenpersonal und alle Besch\u00e4ftigten die mit Lebensmitteln zur Gemeinschaftsverpflegung m\u00f6glicherweise in der \u00dcbermittagsbetreuung der Schule in Ber\u00fchrung kommen, sind gem\u00e4\u00df \u00a7 43 IfSG bei Aufnahme der T\u00e4tigkeit und dann regelm\u00e4\u00dfig alle zwei Jahre \u00fcber die in \u00a7 42 beschriebenen T\u00e4tigkeitsverbote und Verpflichtungen zu belehren. Das K\u00fcchenpersonal ist regelm\u00e4\u00dfig lebensmittelhygienisch zu schulen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Einige Lebensmittel sind besonders empfindlich und k\u00f6nnen leicht verderben. Auf kritische Lebensmittel (rohes Tatar, Mett, rohen Fisch, Rohmilchk\u00e4se) sollte daher verzichtet werden. Die Ausgabe von Lebensmitteln wie Speisen mit rohen Eiern, selbstgemachte Mayonnaise, Tiramisu, Rohmilch und Vorzugsmilch an Kinder ist verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern in der \u00dcbermittagsbetreuung eine Essensausgabe erfolgt, ist von den Betreibern ein gesonderter Hygieneplan aufzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2. H\u00e4ndedesinfektion<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine H\u00e4ndedesinfektion mit Mitteln der Liste des VAH f\u00fcr die in der K\u00fcche besch\u00e4ftigten Personen ist in folgenden F\u00e4llen erforderlich:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei Arbeitsbeginn,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Husten, Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuchs,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Pausen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach dem Toilettenbesuch,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Schmutzarbeiten,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Arbeiten mit kritischer Rohware zum Beispiel rohes Fleisch, Gefl\u00fcgel.<\/p>\n\n\n\n<p>Durchf\u00fchrung: Die Durchf\u00fchrung der hygienischen H\u00e4ndedesinfektion hat sorgf\u00e4ltig zu erfolgen unter Einbeziehung aller Innen- und Au\u00dfenfl\u00e4chen einschlie\u00dflich der Handgelenke, Fingerzwischenr\u00e4ume, Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen. Bitte die Menge des Desinfektionsmittels, 3-5 ml, und Einwirkungszeit pro H\u00e4ndedesinfektion nach Herstellerangaben beachten. F\u00fcr H\u00e4ndedesinfektionsmittel sollten Wandspender vorhanden sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3. Fl\u00e4chenreinigung und -desinfektion<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Fu\u00dfb\u00f6den in den K\u00fcchenbereichen sind t\u00e4glich zu reinigen. Fl\u00e4chen, die mit Lebensmitteln in Ber\u00fchrung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzusp\u00fclen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Fl\u00e4chendesinfektion ist erforderlich:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie rohes Fleisch, Gefl\u00fcgel,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 nach Arbeitsende auf Oberfl\u00e4chen, auf denen Lebensmittel verarbeitet<\/p>\n\n\n\n<p>werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr eine Fl\u00e4chendesinfektion in K\u00fcchenbereichen d\u00fcrfen nur Mittel aus der Liste der Deutschen Veterin\u00e4rmedizinischen Gesellschaft (DVG) verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Durchf\u00fchrung: Das Fl\u00e4chendesinfektionsmittel wird gebrauchsfertig geliefert oder ist vor der Verwendung mittels geeigneter Dosierhilfe (Messbecher) als Gebrauchsverd\u00fcnnung anzusetzen. Die Fl\u00e4chendesinfektion wird als Wischdesinfektion durchgef\u00fchrt. Bei allen routinem\u00e4\u00dfigen Desinfektionsarbeiten kann eine Fl\u00e4che wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist. Bei Desinfektionsma\u00dfnahmen im Lebensmittelbereich muss die angegebene Einwirkzeit vor Wiederbenutzung der Fl\u00e4che abgewartet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.4. Lebensmittelhygiene<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer m\u00f6glichen Anlieferung von Lebensmitteln und Speisen in der \u00dcbermittagsbetreuung, die k\u00fchl gelagert werden m\u00fcssen, ist es wichtig, dass K\u00fchlketten nicht unterbrochen werden. Warme Speisen m\u00fcssen bis zur Essensausgabe Temperaturen von &gt; 65\u00b0C aufweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um einem Qualit\u00e4tsverlust von Lebensmitteln durch den Befall von Sch\u00e4dlingen (zum Beispiel Mehlw\u00fcrmern) vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgerecht zu verpacken (zum Beispiel Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchsdatum\/ Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuf\u00fchren (auch bei den beiden Kiosken):<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Sch\u00e4den an Waren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 T\u00e4gliche Temperaturkontrolle in K\u00fchleinrichtungen. Die Temperatur darf im K\u00fchlschrank nicht \u00fcber 7\u00b0C, in Gefriereinrichtungen nicht \u00fcber -18\u00b0C ansteigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der Mindesthaltbarkeitsdaten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 In K\u00fcchen, in denen regelm\u00e4\u00dfig gekocht wird, sind ggf. R\u00fcckstellproben in Absprache mit dem Lebensmittel\u00fcberwachungsamt zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die (Betriebs-)kontrollen sind schriftlich zu dokumentieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.5. Lebensmittelhygiene f\u00fcr Personal, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Eltern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie das Personal sollten vor ehrenamtlichen T\u00e4tigkeiten auf Schulfesten, oder anderen Feierlichkeiten in der Einrichtung (zum Beispiel Kuchenausgabe, Getr\u00e4nkeausgabe, Kuchen-, Salatspenden) \u00fcber Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln und Speisen aufgekl\u00e4rt werden, um eine gesundheitlich unbedenkliche Herstellung, Versorgung und Abgabe von Nahrungsmitteln gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Ein Leitfaden f\u00fcr Eltern kann dabei eine Orientierungshilfe sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.6. Tierische Sch\u00e4dlinge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die K\u00fcchen sind regelm\u00e4\u00dfig auf Sch\u00e4dlingsbefall zu kontrollieren und dies zu dokumentieren. Bei Befall sind Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen durch eine Fachfirma zu veranlassen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Stadt Krefeld bei Sch\u00e4dlingsbefall ist zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Lebensmittelabf\u00e4lle m\u00fcssen zum Schutz vor Ungeziefer in verschlie\u00dfbaren Beh\u00e4ltern gelagert werden. Die Beh\u00e4lter sind nach jeder Leerung zu reinigen. K\u00fcchenfenster, die ins Freie ge\u00f6ffnet werden k\u00f6nnen, sind mit Insektengittern auszustatten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Trinkwasserhygiene<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.1. Legionellenprophylaxe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sofern einzelne Geb\u00e4ude an unserer Schule durch zentrale Warmwasserspeicher mit Warmwasser versorgt werden, ist einmal j\u00e4hrlich eine orientierende Untersuchung auf Legionellen entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung (Verordnung \u00fcber die Qualit\u00e4t von Wasser f\u00fcr den menschlichen Gebrauch &#8211; Trinkwasserverordnung &#8211; TrinkwV* in der Fassung vom 10.03.2016) und DVGW-Arbeitsblatt W 551 \/ April 2004 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) (Trinkwassererw\u00e4rmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen-technisch Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung des Legionellenwachstums, Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen) erforderlich. Kalkablagerungen an den Duschk\u00f6pfen sind regelm\u00e4\u00dfig zu entfernen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.2. Vermeidung von Stagnationsproblemen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am Wochenanfang und nach den Ferien ist das Trinkwasser ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu sp\u00fclen und einen Wasseraustausch zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.3 Trinkwasserzubereitungsger\u00e4te<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Verordnung \u00fcber die Qualit\u00e4t von Wasser f\u00fcr den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV) und das IfSG \u00a7\u00a7 37-39 regeln die hygienischen Anforderungen an das Trinkwasser.<\/p>\n\n\n\n<p>Trinkwasserzubereitungsger\u00e4te (zum Beispiel Soda-Streamer) d\u00fcrfen nur verwendet werden, wenn die Trinkwasserqualit\u00e4t nicht negativ beeinflusst wird. Ein entsprechender Reinigungs- und Desinfektionsplan f\u00fcr das Trinkwasserzubereitungsger\u00e4t ist aufzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Hygiene in Sporthallen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Reinigung von Turnhallen, Umkleiden und Nass- bzw. Duschbereichen erfolgt arbeitst\u00e4glich durch feuchtes Wischen. Eine Desinfektion dieser Bereiche ist nur anlassbezogen angezeigt, beispielsweise bei einer Kontamination der Fl\u00e4chen bzw. Materialien mit Ausscheidungen wie Stuhl, Blut oder Erbrochenem. Bei einer Desinfektion sind die Herstellervorgaben zur Einwirkzeit etc. zu beachten. Um sicherzustellen, dass eine ausreichende Wirksamkeit des Desinfektionsmittels gegeben ist, empfiehlt es sich vorzugsweise ein gelistetes Pr\u00e4parat (z. B. aus der VAH-Liste) auszuw\u00e4hlen. F\u00fcr die weitere Hygiene im Sanit\u00e4rbereich ist Punkt 2 zu beachten. Bei der Desinfektion ist geeignete Schutzkleidung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Hygiene bei Tierhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein enger Kontakt mit dem Gesundheits- Veterin\u00e4r- und Jugendamt ist bei der Planung und Umsetzung einer Tierhaltung dringend anzuraten. Jede Tierhaltung (auch ein Schulhund) in Gemeinschaftseinrichtungen kann ein gesundheitliches und hygienisches Risiko darstellen (Allergien, Parasitenbefall, Biss- und Kratzverletzungen, Infektionen, etc.).<\/p>\n\n\n\n<p>Auf gezielte Hygienema\u00dfnahmen wie beispielsweise die Sauberkeit m\u00f6glicher K\u00e4fige bzw. der benutzten R\u00e4ume und eine gr\u00fcndliche H\u00e4ndehygiene, sowie auf tier\u00e4rztliche Kontrollen muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Zust\u00e4ndigkeiten (regelm\u00e4\u00dfige Reinigung, F\u00fctterung und Pflege) sowie Verantwortlichkeiten (seitens der Betreuungs- oder Lehrpersonen) m\u00fcssen klar geregelt und festgelegt sein. Der richtige Standort des K\u00e4figs und eine artgerechte Haltung der Tiere sind erforderlich (siehe auch Teil C).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Erste Hilfe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Schulleitung muss daf\u00fcr sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Personen Erste-Hilfe-Kenntnisse vorweist und zur Verf\u00fcgung steht. Die Erste-Hilfe-Kenntnisse sollten regelm\u00e4\u00dfig aufgefrischt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.1 Hygiene im Erste-Hilfe-Raum<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Erste-Hilfe-Raum sollte mit einem Handwaschbecken, Fl\u00fcssigseife und Einmalhandtuchpapier oder Einmalstoffhandt\u00fccher aus Retraktivspendern (s. o.) ausgestattet sein. Er darf nicht als Abstell- oder Lagerraum zweckentfremdet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Krankenliege ist nach jeder Benutzung von sichtbaren Verschmutzungen zu reinigen und ggf. mit einem Fl\u00e4chendesinfektionsmittel zu desinfizieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Verbandsmaterialien m\u00fcssen zu jeder Zeit zur Verf\u00fcgung gestellt werden (\u00a7 26 Deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 \u201eGrunds\u00e4tze der Pr\u00e4vention\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.2 Versorgung von Bagatellwunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ersthelferin oder der Ersthelfer tr\u00e4gt bei der Wundversorgung Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die H\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.3 Behandlung kontaminierter Fl\u00e4chen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Fl\u00e4chen sind (unter Tragen von Einmalhandschuhen) mit einem mit Desinfektionsmittel getr\u00e4nkten Einmaltuch zu reinigen. Die betroffene Fl\u00e4che ist anschlie\u00dfend regelrecht zu desinfizieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.4 \u00dcberpr\u00fcfung des Erste-Hilfe-Kastens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Unfallverh\u00fctungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 \u201eGrunds\u00e4tze der Pr\u00e4vention\u201c enthalten folgende Verbandk\u00e4sten geeignetes Erste-Hilfe-Material:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Gro\u00dfer Verbandkasten nach DIN 13169 oder \u201eVerbandkasten E\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 oder \u201eVerbandkasten C\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich sind ein alkoholisches H\u00e4ndedesinfektionsmittel und ein Fl\u00e4chendesinfektionsmittel bereitzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Verbrauchte Materialien (zum Beispiel Einmalhandschuhe, Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelm\u00e4\u00dfige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-K\u00e4sten sind durchzuf\u00fchren. Insbesondere ist das Ablaufdatum des H\u00e4ndedesinfektionsmittels zu \u00fcberpr\u00fcfen und dieses erforderlichenfalls zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.5 Notrufnummern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Polizei: 110<br>Feuerwehr: 112<br>Kinderarzt:<br>Notarzt:<\/p>\n\n\n\n<p>Informationszentrale gegen Vergiftungen am Zentrum f\u00fcr Kinderheilkunde, Universit\u00e4tsklinikum Bonn<br>https:\/\/gizbonn.de\/<br>Tel.: 0228 19240<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Belehrungs- und Meldepflichten, T\u00e4tigkeits- und Aufenthaltsverbote<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach Abschnitt 6 IfSG (\u00a7\u00a7 34-36) bestehen eine Reihe von T\u00e4tigkeits- und Aufenthaltsverboten, Verpflichtungen und Meldungsvorschriften f\u00fcr Personal und Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bzw. deren Sorgeberechtigte, die dem Schutz vor \u00dcbertragung infekti\u00f6ser Erkrankungen dienen. Bei einem Auftreten von Infektionskrankheiten ist das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld direkt hinzuzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.1 Belehrungen des Aufsichts-, Erziehungs- und Lehrpersonals<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die in unserer Schule Lehr-, Erziehungs-, Aufsichts-, oder andere T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, sind vor erstmaliger Aufnahme der T\u00e4tigkeiten und darauffolgend mindestens alle zwei Jahre von ihrem Arbeitgeber \u00fcber gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach \u00a7 34 IfSG zu belehren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Lehrpersonen oder andere in der Einrichtung Besch\u00e4ftigte, die an den in \u00a7 34 (1) genannten Erkrankungen erkrankt oder dessen verd\u00e4chtigt sind sowie zu den in \u00a734 (3) genannten Kontaktpersonen geh\u00f6ren, d\u00fcrfen ihre T\u00e4tigkeit nicht aus\u00fcben, bis nach \u00e4rztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung oder Verlausung nicht mehr zu bef\u00fcrchten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Ausscheider von in \u00a734 (2) benannten Erregern d\u00fcrfen nur nach Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung von Schutzma\u00dfnahmen die Schule betreten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die Schulleitung muss \u00fcber das Auftreten dieser Erkrankung unverz\u00fcglich informiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die ggf. in Schulk\u00fcchen zur Gemeinschaftsverpflegung t\u00e4tig sind oder bei der Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wie Fleischprodukten, Milchprodukten, Backwaren, Fein- oder Rohkost beteiligt sind, m\u00fcssen \u00fcber T\u00e4tigkeits- und Besch\u00e4ftigungsverbote sowie Verpflichtungen gem\u00e4\u00df \u00a7 43 IfSG belehrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die Schulleitung hat, gem\u00e4\u00df \u00a7 43 IfSG, Personen die eine der genannten T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, nach Aufnahme der T\u00e4tigkeit und folgend alle zwei Jahre \u00fcber T\u00e4tigkeitsverbote und Verpflichtungen zu belehren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Voraussetzung f\u00fcr eine Besch\u00e4ftigung in dem genannten Bereich ist eine weniger als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes \u00fcber die stattgefundene Belehrung und Erkl\u00e4rung, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Erkrankungen oder Verdachtsmomente gem\u00e4\u00df \u00a7 42 Abs. 1 IfSG bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Teilnahmen an Belehrungen sind grunds\u00e4tzlich zu dokumentieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.2. Belehrungen der Eltern, Jugendlichen und Schulkinder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Laut IfSG ist jede Person die in einer Schule neu betreut wird (oder deren Sorgeberechtigte), von der Schule \u00fcber Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Satz 1-4 zu belehren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler oder deren Sorgeberechtigte sollen die Schulleitung unverz\u00fcglich \u00fcber das Auftreten (\u00a734 Absatz 1-3) der genannten Krankheitsf\u00e4lle informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Kinder und Jugendliche, die an den genannten Krankheiten erkrankt, dessen verd\u00e4chtigt, Ausscheider oder Kontaktpersonen sind, d\u00fcrfen die R\u00e4ume der Schule nicht betreten, nicht benutzen und an Veranstaltungen der Freiherr-vom-Stein Realschule nicht teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Tritt in der Schule oder Ausbildungseinrichtung eine genannte Erkrankung oder ein entsprechender Verdacht auf, so m\u00fcssen nicht nur die Sorgeberechtigten der betroffenen Person, sondern auch die der anderen Kinder und Jugendlichen dar\u00fcber anonym informiert werden. Dies kann \u00fcber Informationsveranstaltungen, pers\u00f6nliche Gespr\u00e4che, Merkbl\u00e4tter oder Aush\u00e4nge erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Sinne der Infektionspr\u00e4vention soll die Leitung der Schule die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler oder deren Sorgeberechtigte gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Satz 10 IfSG \u00fcber die Bedeutung eines vollst\u00e4ndigen Impfschutzes (Empfehlungen der St\u00e4ndigen Impfkommission Deutschlands STIKO) und \u00fcber die Vorbeugung \u00fcbertragbarer Krankheiten aufkl\u00e4ren. Dies kann \u00fcber Informationsveranstaltungen, pers\u00f6nliche Gespr\u00e4che, Merkbl\u00e4tter oder Aush\u00e4nge erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.3. Meldepflicht und Sofortma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Leitung der Schule ist gem\u00e4\u00df Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, das Auftreten bzw. den Verdacht der in \u00a7 34 Absatz 1-3 genannten Erkrankungen (beim Personal oder bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern) unverz\u00fcglich dem zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt der Stadt Krefeld zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p>Inhalte dieser Meldung sind:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Angaben zur meldenden Einrichtung (Adresse, Telefonnummer, Mail\/ Fax, Art der Einrichtung),<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Angaben zur meldenden Person,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Angaben zu(r) betroffenen Person(en) (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Geschlecht, Funktion: betreute Person oder Mitarbeiter),<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Art der Erkrankung bzw. des Verdachtes,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Erkrankungsbeginn,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Meldedatum an das Gesundheitsamt,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Meldedatum des Meldeeingangs in der Schule,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Name, Anschrift und Telefonnummer des behandelnden Arztes.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird in der Schule eine der genannten Erkrankung bzw. der Verdacht festgestellt, so werden Sofortma\u00dfnahmen in der Einrichtung eingeleitet. Diese k\u00f6nnen z.B. folgende sein:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Isolierung der erkrankten Kinder und Jugendlichen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Betreuung durch eine zust\u00e4ndige Aufsichtsperson,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Verst\u00e4ndigung der Erziehungsberechtigten,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Sicherstellung m\u00f6glicher Infektionsquellen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Verst\u00e4rkung der H\u00e4ndehygiene (Personal, Kinder und Jugendliche).<\/p>\n\n\n\n<p>Die getroffenen und geplanten Ma\u00dfnahmen sind mit dem Gesundheitsamt der Stadt Krefeld abzustimmen. Beispiele zu speziell festgelegten Hygienema\u00dfnahmen beim Auftreten von \u00fcbertragbaren Krankheiten sind unter 10. \u201eSpezielle Hygienema\u00dfnahmen beim Auftreten \u00fcbertragbarer Erkrankungen\u201c aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.4. Wiederzulassungen in Einrichtungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In \u00a7 34 des IfSG ist festgelegt, bei welchen Erkrankungen oder Verdachtsf\u00e4llen ein Besuchsverbot f\u00fcr Lehrpersonal, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie andere Mitarbeiter besteht. Eine Wiederzulassung ist erst nach Abklingen der Symptome, \u00e4rztlichem Urteil bzw. Zustimmung des Gesundheitsamtes m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Merkblatt zur Wiederzulassung in Einrichtungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche kann eine Orientierungshilfe sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Spezielle Hygienema\u00dfnahmen beim Auftreten \u00fcbertragbarer Erkrankungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei einem Verdacht oder Auftreten \u00fcbertragbarer Krankheiten, sind unter Umst\u00e4nden spezielle und zu den genannten auch erg\u00e4nzende Hygienema\u00dfnahmen in der Schule erforderlich, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt bzw. von diesem veranlasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.1. Durchfallerkrankungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei einem Auftreten von Brech-Durchfallerkrankungen sind unter anderem folgende Ma\u00dfnahmen zu beachten:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Eltern des Kindes informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Das betroffene Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern von den anderen Kindern getrennt zu betreuen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Bei der pflegerischen Versorgung von erkrankten Kindern sollte das Personal Einmalhandschuhe, Schutzkittel und ggf. einen geeigneten Atemschutz tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Nach Beenden der T\u00e4tigkeit wird die Schutzkleidung sofort in einem geschlossenen M\u00fcllbeutel entsorgt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Nach dem Umgang mit dem erkrankten Kind und nach Ablegen der Einmalhandschuhe ist eine hygienische H\u00e4ndedesinfektion durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch auf die H\u00e4ndehygiene der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler (erkrankte und nicht erkrankte Kinder und Jugendliche) sollte intensiv hingewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Nach jeder Toilettenbenutzung durch eine Sch\u00fclerin oder einen Sch\u00fcler, die\/der an Durchfall erkrankt ist, sind Toilettenbecken und WC-Sitz gr\u00fcndlich zu reinigen und zu desinfizieren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Auch weitere Oberfl\u00e4chen, mit denen die Kinder und Jugendlichen intensiven Kontakt hatte, sind zu desinfizieren (Viruswirksamkeit des Desinfektionsmittels beachten: zum Beispiel bei Rota- und Norovirus).<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die Eltern aller Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sind \u00fcber vermehrt aufgetretene Durchfallerkrankungen zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.2.Kopflausbefall<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei einem Auftreten von Kopflausbefall sind unter anderem folgende Ma\u00dfnahmen zu beachten:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Eltern des betroffenen Kindes informieren<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Kind bis zur Abholung durch die Eltern nach M\u00f6glichkeit getrennt betreuen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Eltern der anderen Kinder \u00fcber Kopflausbefall in der Einrichtung informieren und sensibilisieren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die Leitung der Schule ist verpflichtet das Gesundheitsamt \u00fcber Kopflausbefall namentlich zu benachrichtigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hygieneplan f\u00fcr die Freiherr-vom-Stein Realschule Krefeld (Stand November 2024) Nach \u00a7 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, in Hygienepl\u00e4nen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. 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Die Corona-Pandemie Anfang der 2020er Jahre hat uns sichtbar vor Augen gef\u00fchrt, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-6972","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6972","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6972"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6972\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9439,"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6972\/revisions\/9439"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fvs-stelltsichvor.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6972"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}