Wechsel des Bildungsgangs §15 (5) SchulG NRW

Aus Schulprogramm Freiherr-vom-Stein
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An der Freiherr-vom-Stein Realschule wird seit dem Schuljahr 2019/2020 auf der Grundlage des Schulgesetz NRW (§ 15 Abs. 5) ein Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 geführt. Dieser ist organisatorisch in die Realschule integriert und ermöglicht einen Wechsel des Bildungsgangs ohne Schulwechsel.

Die Klassen 5 und 6 bilden gemäß APO-SI die Erprobungsstufe. Sie dient der Feststellung der Eignung für den Realschulbildungsgang und eröffnet durch die Höchstverweildauer von drei Jahren zusätzliche Fördermöglichkeiten. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Erprobungsstufenkonferenz verbindlich über die weitere Schullaufbahn.

Wird die Eignung für den Realschulbildungsgang nicht festgestellt, erfolgt der Wechsel in den Hauptschulbildungsgang der Schule. Dieser wird unter konsequenter Ausschöpfung der in der APO-SI vorgesehenen Möglichkeiten der äußeren Differenzierung geführt.

Wechsel des Bildungsgangs sind gemäß APO-SI in beide Richtungen möglich. Ein Wechsel in den Hauptschulbildungsgang erfolgt in der Regel bis zum Ende der Klasse 8. Ein Rückwechsel in den Realschulbildungsgang setzt eine entsprechende Eignungsprognose durch die Versetzungskonferenz voraus. Mit einem erfolgreichen Übergang in die Klasse 10 Typ B kann die Rückkehr in den Realschulbildungsgang erfolgen.

Der Mittlere Schulabschluss kann im Realschulbildungsgang erworben werden. Der Hauptschulbildungsgang führt zu den Abschlüssen der Hauptschule (ESA, EESA).